2175 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2175 Euro belegt.

In der 2. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 18. August 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet, woraufhin das Spiel für eine halbe Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurde in der 62. Minute eine Plastikflasche von der Haupttribüne auf das Spielfeld geworfen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2175 Euro belegt.

In der 2. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 18. August 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet, woraufhin das Spiel für eine halbe Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurde in der 62. Minute eine Plastikflasche von der Haupttribüne auf das Spielfeld geworfen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt.