21.600 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 28. Juli 2023 zündeten Hamburger Zuschauer 35 Bengalische Feuer. Zudem brannten sie zehn Minuten nach Spielende ein weiteres Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 28. Juli 2023 zündeten Hamburger Zuschauer 35 Bengalische Feuer. Zudem brannten sie zehn Minuten nach Spielende ein weiteres Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.