21.600 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Kaan-Marienborn in Siegen am 29. Juli 2022 zündeten Nürnberger Zuschauer mindestens 20 Bengalische Feuer und zehn Rauchkörper. Der Spielbeginn verzögerte sich aufgrund der starken Rauchbildung um etwa eine Minute.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Kaan-Marienborn in Siegen am 29. Juli 2022 zündeten Nürnberger Zuschauer mindestens 20 Bengalische Feuer und zehn Rauchkörper. Der Spielbeginn verzögerte sich aufgrund der starken Rauchbildung um etwa eine Minute.

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