21.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt. Bis zu 7000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Schweinfurt 05 am 17. August 2018 wurden im Schalker Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Beginn des Spiels verzögerte sich dadurch um fast drei Minuten. Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit wurden an gleicher Stelle fünf und in der 75. Minute ein weiterer pyrotechnischer Gegenstand gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt. Bis zu 7000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Schweinfurt 05 am 17. August 2018 wurden im Schalker Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Beginn des Spiels verzögerte sich dadurch um fast drei Minuten. Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit wurden an gleicher Stelle fünf und in der 75. Minute ein weiterer pyrotechnischer Gegenstand gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.