21.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Zum Spielbeginn des DFB-Pokalspiels beim FC Gütersloh am 12. August 2023 zündeten Kieler Zuschauer mindestens 30 Rauchtöpfe, im weiteren Spielverlauf fünf Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Zum Spielbeginn des DFB-Pokalspiels beim FC Gütersloh am 12. August 2023 zündeten Kieler Zuschauer mindestens 30 Rauchtöpfe, im weiteren Spielverlauf fünf Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.