2100 Euro Geldstrafe für VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 2. März 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 2. März 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.