2100 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 23. November 2019 brannten Chemnitzer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 23. November 2019 brannten Chemnitzer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.