20.400 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 6800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der zweiten Hälfte des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 8. Oktober 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbeginn verzögerte sich um etwa drei Minuten. Zudem wurden in der 48. Spielminute mindestens zehn weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, woraufhin das Spiel für vier Minuten unterbrochen werden musste. Des Weiteren wurden während der Partie weitere sieben pyrotechnische Gegenstände im Gästebereich entzündet.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 6800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der zweiten Hälfte des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 8. Oktober 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbeginn verzögerte sich um etwa drei Minuten. Zudem wurden in der 48. Spielminute mindestens zehn weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, woraufhin das Spiel für vier Minuten unterbrochen werden musste. Des Weiteren wurden während der Partie weitere sieben pyrotechnische Gegenstände im Gästebereich entzündet.