20.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Berliner Zuschauer in der 26. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 10. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt zwölf Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Berliner Zuschauer in der 26. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 10. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt zwölf Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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