20.000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 9. September 2017 wurde im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 9. September 2017 wurde im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

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