20.000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Dasselbe Strafmaß hatte auch der DFB-Kontrollausschuss während der mündlichen Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus beantragt.

Geahndet wurden damit die pyrotechnischen Vorkommnisse im Rahmen des Erfurter Freundschaftsspieles gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen am 8. Oktober 2014.

Stephan Oberholz, der in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, begründete das Urteil wie folgt: "Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete."

Der Verein hat fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Dasselbe Strafmaß hatte auch der DFB-Kontrollausschuss während der mündlichen Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus beantragt.

Geahndet wurden damit die pyrotechnischen Vorkommnisse im Rahmen des Erfurter Freundschaftsspieles gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen am 8. Oktober 2014.

Stephan Oberholz, der in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, begründete das Urteil wie folgt: "Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete."

Der Verein hat fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.