20.000 Euro Geldstrafe für Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 6. August 2022 zündeten Zuschauer des Heimteams mindestens vier Rauchtöpfe.

Darüber hinaus wurden im Laufe der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 17. September 2022 im Zuschauerbereich der Gastgeber zwei Banner mit grob beleidigender und herabwürdigender Aufschrift gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 6. August 2022 zündeten Zuschauer des Heimteams mindestens vier Rauchtöpfe.

Darüber hinaus wurden im Laufe der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 17. September 2022 im Zuschauerbereich der Gastgeber zwei Banner mit grob beleidigender und herabwürdigender Aufschrift gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.