20.000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 1. Dezember 2017 wurde im Gästeblock unter dem Sichtschutz einer nicht genehmigten Choreographie verstärkt Pyrotechnik gezündet. Teilweise wurden brennende Bengalos auch auf den Rasen geworfen. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 53. Minute für drei Minuten unterbrochen werden.

Auch im Rahmen des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 16. Dezember 2017 brannten Rostocker Zuschauer pyrotechnische Mittel ab.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 1. Dezember 2017 wurde im Gästeblock unter dem Sichtschutz einer nicht genehmigten Choreographie verstärkt Pyrotechnik gezündet. Teilweise wurden brennende Bengalos auch auf den Rasen geworfen. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 53. Minute für drei Minuten unterbrochen werden.

Auch im Rahmen des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 16. Dezember 2017 brannten Rostocker Zuschauer pyrotechnische Mittel ab.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.