20.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 13. Januar 2018 in Hannover hatte eine Gruppe von sieben bis zwölf Personen die beiden FSV-Spieler Leon Balogun und Anthony Ujah, die sich hinter der Torauslinie aufwärmten, über weite Strecken der zweiten Halbzeit wiederkehrend rassistisch beleidigt.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zu dem Urteil: "Bei der Strafzumessung hat das Sportgericht einerseits berücksichtigt, dass die Vorkommnisse schwerwiegend und zwei Spieler über einen längeren Zeitraum betroffen waren, anderseits sprachen auch mehrere Aspekte zu Gunsten des Vereins. So verfügt Hannover 96 über ein umfangreiches Anti-Diskriminierungs-Konzept und vertritt seit vielen Jahren eine 'Null-Toleranz-Politik' gegen Rassismus. Zudem hat sich der Verein unverzüglich von dem Verhalten der betreffenden Personengruppe distanziert und dieses mit Entschiedenheit öffentlich verurteilt. Wesentlich strafmildernd hat sich darüber hinaus ausgewirkt, dass Hannover 96 sofort nach dem Vorfall intensive Maßnahmen zur Aufklärung und Täterermittlung ergriffen hat, die dazu geführt haben, dass mittlerweile bereits zwei Tatverdächtige identifiziert werden konnten."

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 13. Januar 2018 in Hannover hatte eine Gruppe von sieben bis zwölf Personen die beiden FSV-Spieler Leon Balogun und Anthony Ujah, die sich hinter der Torauslinie aufwärmten, über weite Strecken der zweiten Halbzeit wiederkehrend rassistisch beleidigt.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zu dem Urteil: "Bei der Strafzumessung hat das Sportgericht einerseits berücksichtigt, dass die Vorkommnisse schwerwiegend und zwei Spieler über einen längeren Zeitraum betroffen waren, anderseits sprachen auch mehrere Aspekte zu Gunsten des Vereins. So verfügt Hannover 96 über ein umfangreiches Anti-Diskriminierungs-Konzept und vertritt seit vielen Jahren eine 'Null-Toleranz-Politik' gegen Rassismus. Zudem hat sich der Verein unverzüglich von dem Verhalten der betreffenden Personengruppe distanziert und dieses mit Entschiedenheit öffentlich verurteilt. Wesentlich strafmildernd hat sich darüber hinaus ausgewirkt, dass Hannover 96 sofort nach dem Vorfall intensive Maßnahmen zur Aufklärung und Täterermittlung ergriffen hat, die dazu geführt haben, dass mittlerweile bereits zwei Tatverdächtige identifiziert werden konnten."

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.