20.000 Euro Geldstrafe für FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 7000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 23. September 2017 wurde mehrmals Pyrotechnik im Gästeblock gezündet. Auch im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 2. Dezember 2017 brannten Augsburger Zuschauer eine größere Anzahl pyrotechnischer Mittel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 7000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 23. September 2017 wurde mehrmals Pyrotechnik im Gästeblock gezündet. Auch im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 2. Dezember 2017 brannten Augsburger Zuschauer eine größere Anzahl pyrotechnischer Mittel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.