20.000 Euro Geldstrafe für Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Rot-Weiß Koblenz am 19. August 2018 wurden im Gästebereich insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Rot-Weiß Koblenz am 19. August 2018 wurden im Gästebereich insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.