DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Osnabrücker Zuschauer in der 27. und 40. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 3. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt knapp drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 5000 Euro.
Außerdem warfen Osnabrücker Anhänger in der 13. und der 27. Minute des Zweitligaspiels gegen Hansa Rostock am 11. Februar 2024 diverse Gegenstände, erneut insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Daraufhin musste die Partie für insgesamt acht Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Des Weiteren warfen Osnabrücker Zuschauer in der 1. und 4. Minute des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 18. Februar 2024 abermals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Aus diesem Grund musste die Partie für insgesamt vier Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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