20.000 Euro Geldstrafe für 1. FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels bei der SV Elversberg am 12. August 2023 zündeten Mainzer Zuschauer elf Bengalische Feuer, fünf Rauchkörper und mindestens drei Blinker. Zudem wurde in der 5. Spielminute ein weiterer Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels bei der SV Elversberg am 12. August 2023 zündeten Mainzer Zuschauer elf Bengalische Feuer, fünf Rauchkörper und mindestens drei Blinker. Zudem wurde in der 5. Spielminute ein weiterer Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.