20.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Nürnberger Zuschauer vor Beginn des Zweitligaspiels bei der SV 07 Elversberg am 10. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Papierrollen und Münzgeld, auf den Rasen. In der 34. Minute warfen die Gästeanhänger erneut mindestens 50 Gegenstände auf das Spielfeld, woraufhin die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Nürnberger Zuschauer vor Beginn des Zweitligaspiels bei der SV 07 Elversberg am 10. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Papierrollen und Münzgeld, auf den Rasen. In der 34. Minute warfen die Gästeanhänger erneut mindestens 50 Gegenstände auf das Spielfeld, woraufhin die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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