2000 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Unmittelbar vor und während des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 24. November 2017 wurde jeweils Pyrotechnik im Münsteraner Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Unmittelbar vor und während des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 24. November 2017 wurde jeweils Pyrotechnik im Münsteraner Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.