2000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 11. Mai 2019 brannten Berliner Zuschauer mindestens zwei Rauchkörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 11. Mai 2019 brannten Berliner Zuschauer mindestens zwei Rauchkörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.