2000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während der Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 3. Februar 2019 wurde in der WC-Container- Anlage des Rostocker Zuschauerbereichs ein Brand gelegt. Die Feuerwehr schritt umgehend ein und löschte das Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während der Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 3. Februar 2019 wurde in der WC-Container- Anlage des Rostocker Zuschauerbereichs ein Brand gelegt. Die Feuerwehr schritt umgehend ein und löschte das Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.