2000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 3. Februar 2024 zündete ein Frankfurter Zuschauer einen Böller. Kurz nach Anpfiff des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 18. Februar 2024 entzündete ein Frankfurter Anhänger einen Rauchtopf.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 3. Februar 2024 zündete ein Frankfurter Zuschauer einen Böller. Kurz nach Anpfiff des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 18. Februar 2024 entzündete ein Frankfurter Anhänger einen Rauchtopf.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.