2000 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 67. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 20. September 2017 wurde ein Schiedsrichterassistent aus dem Meppener Zuschauerblock mit zwei vollen Bierbechern beworfen und am Rücken sowie am linken Arm getroffen. Auch in der 61. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 1. Oktober 2017 wurden aus dem Meppener Zuschauerbereich mehrere Plastikbecher Richtung Spielfeld geworfen, ebenso in der 48. Minute des Drittligaspiels gegen Fortuna Köln am 21. Oktober 2017.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 67. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 20. September 2017 wurde ein Schiedsrichterassistent aus dem Meppener Zuschauerblock mit zwei vollen Bierbechern beworfen und am Rücken sowie am linken Arm getroffen. Auch in der 61. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 1. Oktober 2017 wurden aus dem Meppener Zuschauerbereich mehrere Plastikbecher Richtung Spielfeld geworfen, ebenso in der 48. Minute des Drittligaspiels gegen Fortuna Köln am 21. Oktober 2017.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.