2000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 670 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 30. September 2022 lief eine Person aus dem Hamburger Zuschauerbereich auf das Spielfeld. Der Zuschauer wurde unmittelbar nach Betreten des Platzes durch zwei Ordner entfernt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 670 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 30. September 2022 lief eine Person aus dem Hamburger Zuschauerbereich auf das Spielfeld. Der Zuschauer wurde unmittelbar nach Betreten des Platzes durch zwei Ordner entfernt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.