DFB-Sportgericht
2000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 6. April 2024 zündeten Kölner Zuschauer drei pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwölf Wochen Funktionsverbot für Trainer Härtel
Das DFB-Sportgericht hat Jens Härtel, dem ehemaligen U 19-Trainer von Union Berlin, wegen dreier Fälle eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens verboten, für zwölf Wochen seine Trainertätigkeit auszuüben.

Ein Spiel Sperre für Havelses Nduka
Das DFB-Sportgericht hat Donald Nduka vom Drittligisten TSV Havelse im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt.

Vier Spiele Sperre für Potsdams Dias de Souza
Das Sportgericht des DFB belegt Thalia Dias de Souza vom 1. FFC Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren wegen Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall mit einer Sperre in Höhe von vier Pflichtspielen.