2000 Euro Geldstrafe für Babelsberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV 03 Babelsberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 7. August 2021 wurden im Babelsberger Zuschauerblock drei pyrotechnische Gegenstände gezündet, wodurch sich der Anstoß um eine halbe Minute verzögerte. Der Anpfiff der zweiten Halbzeit verzögerte sich darüber hinaus um eine Minute, weil Babelsberger Zuschauer weitere sechs pyrotechnische Gegenstände abbrannten. Ferner wurde in der 74. Spielminute im Babelsberger Block abermals ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV 03 Babelsberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 7. August 2021 wurden im Babelsberger Zuschauerblock drei pyrotechnische Gegenstände gezündet, wodurch sich der Anstoß um eine halbe Minute verzögerte. Der Anpfiff der zweiten Halbzeit verzögerte sich darüber hinaus um eine Minute, weil Babelsberger Zuschauer weitere sechs pyrotechnische Gegenstände abbrannten. Ferner wurde in der 74. Spielminute im Babelsberger Block abermals ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.