Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Helge Leonhardt, den Präsidenten des Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Leonhardt hatte sich nach dem Zweitligaspiel bei Darmstadt 98 am 13. Mai 2018 in verschiedenen TV-Interviews unsportlich in Richtung Schiedsrichterteam geäußert und dabei Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit in Abrede gestellt.
Gegen das Urteil des Einzelrichters hat Aues Präsident fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Helge Leonhardt, den Präsidenten des Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Leonhardt hatte sich nach dem Zweitligaspiel bei Darmstadt 98 am 13. Mai 2018 in verschiedenen TV-Interviews unsportlich in Richtung Schiedsrichterteam geäußert und dabei Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit in Abrede gestellt.
Gegen das Urteil des Einzelrichters hat Aues Präsident fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.