2000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 21. August 2017 war ein Zuschauer auf das Spielfeld gerannt. Daraufhin musste die Begegnung für rund eine halbe Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 21. August 2017 war ein Zuschauer auf das Spielfeld gerannt. Daraufhin musste die Begegnung für rund eine halbe Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.