2000 Euro Geldstrafe für 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 6. Mai 2018 wurde im Heidenheimer Block ein Rauchtopf gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 6. Mai 2018 wurde im Heidenheimer Block ein Rauchtopf gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.