19.800 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 19.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 22. Oktober 2023 zündeten Berliner Anhänger vier Bengalische Feuer. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer während des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 9. Dezember 2023 mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 19.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 22. Oktober 2023 zündeten Berliner Anhänger vier Bengalische Feuer. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer während des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 9. Dezember 2023 mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.