1960 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1960 Euro belegt.

In der 65. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 9. Februar 2019 zündeten Jenaer Zuschauer einen Blinker und einen Rauchkörper. In der 75. Minute folgte das Abbrennen dreier weiterer Rauchkörper, wodurch Rauchschwaden auf das Spielfeld zogen. Die Fortsetzung der Begegnung verzögerte sich dadurch um etwa eine halbe Minute.

Der Verein hat fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1960 Euro belegt.

In der 65. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 9. Februar 2019 zündeten Jenaer Zuschauer einen Blinker und einen Rauchkörper. In der 75. Minute folgte das Abbrennen dreier weiterer Rauchkörper, wodurch Rauchschwaden auf das Spielfeld zogen. Die Fortsetzung der Begegnung verzögerte sich dadurch um etwa eine halbe Minute.

Der Verein hat fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.