19.440 Euro Strafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 19.440 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 9. April 2022 wurden im Bremer Zuschauerbereich mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Anpfiff verzögerte sich um vier Minuten.

Darüber hinaus zündeten Bremer Zuschauer beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Zweitligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 8. Mai 2022 zehn pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbetrieb wurde dadurch nicht beeinträchtigt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 19.440 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 9. April 2022 wurden im Bremer Zuschauerbereich mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Anpfiff verzögerte sich um vier Minuten.

Darüber hinaus zündeten Bremer Zuschauer beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Zweitligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 8. Mai 2022 zehn pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbetrieb wurde dadurch nicht beeinträchtigt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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