19.200 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6400 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 24. Juli 2022 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6400 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 24. Juli 2022 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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