19.075 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.075 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff der Drittligapartie gegen Viktoria Köln am 5. November 2023 schossen Hallenser Anhänger eine Rakete ab und zündeten mindestens 15 Bengalische Feuer, wodurch sich der Spielbeginn um 40 Sekunden verzögerte. In der dritten Minute wurden im Hallenser Zuschauerblock abermals eine Rakete abgeschossen und mindestens 25 Bengalische Feuer abgebrannt, was eine Spielunterbrechung von zwei Minuten zur Folge hatte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.075 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff der Drittligapartie gegen Viktoria Köln am 5. November 2023 schossen Hallenser Anhänger eine Rakete ab und zündeten mindestens 15 Bengalische Feuer, wodurch sich der Spielbeginn um 40 Sekunden verzögerte. In der dritten Minute wurden im Hallenser Zuschauerblock abermals eine Rakete abgeschossen und mindestens 25 Bengalische Feuer abgebrannt, was eine Spielunterbrechung von zwei Minuten zur Folge hatte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig

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