19.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 19.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 20. Januar 2024 zündeten Frankfurter Zuschauer insgesamt sieben Bengalische Feuer. Nach Abpfiff warfen Frankfurter Zuschauer zudem zwei Böller und schossen zwei Leuchtspuren.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 19.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 20. Januar 2024 zündeten Frankfurter Zuschauer insgesamt sieben Bengalische Feuer. Nach Abpfiff warfen Frankfurter Zuschauer zudem zwei Böller und schossen zwei Leuchtspuren.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.