19.000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 19.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff und in der 88. Minute des DFB-Pokalspiels bei Holstein Kiel am 6. Februar 2019 wurden im Augsburger Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem zündeten Augsburger Zuschauer in der 21. und 65. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 30. März 2019 insgesamt mindestens sechs Bengalische Feuer.

Darüber hinaus warfen Augsburger Zuschauer in der ersten Minute der Nachspielzeit sowie in der 120. Minute des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 2. April 2019 insgesamt mindestens acht Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 19.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff und in der 88. Minute des DFB-Pokalspiels bei Holstein Kiel am 6. Februar 2019 wurden im Augsburger Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem zündeten Augsburger Zuschauer in der 21. und 65. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 30. März 2019 insgesamt mindestens sechs Bengalische Feuer.

Darüber hinaus warfen Augsburger Zuschauer in der ersten Minute der Nachspielzeit sowie in der 120. Minute des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 2. April 2019 insgesamt mindestens acht Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.