18.975 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.975 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Waldhof Mannheim am 15. März 2024 überwanden mindestens 30 Bielefelder Anhänger ohne Kontrolle den Einlassbereich und verletzten dabei zwei Ordner. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 20 Bengalische Fackeln und feuerten mindestens fünf Raketen ab, woraufhin die Partie für ungefähr zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.975 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Waldhof Mannheim am 15. März 2024 überwanden mindestens 30 Bielefelder Anhänger ohne Kontrolle den Einlassbereich und verletzten dabei zwei Ordner. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 20 Bengalische Fackeln und feuerten mindestens fünf Raketen ab, woraufhin die Partie für ungefähr zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.