18.900 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 18.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie 6300 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim SV Sandhausen am 9. Dezember 2023 brannten Mannheimer Anhänger mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden während und nach der Partie aus dem Mannheimer Fanblock mindestens 14 Becher auf das Spielfeld geworfen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 18.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie 6300 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim SV Sandhausen am 9. Dezember 2023 brannten Mannheimer Anhänger mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden während und nach der Partie aus dem Mannheimer Fanblock mindestens 14 Becher auf das Spielfeld geworfen.