18.900 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.900 Euro belegt. Bis zu 6300 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff und während der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 19. Mai 2019 brannten beziehungsweise schossen Kölner Zuschauer insgesamt zwölf pyrotechnische Gegenstände ab. In der 53. Minute versuchten dann Zuschauer aus dem Heim- und dem Gästebereich, jeweils die Trennung zum gegnerischen Block zu überwinden. Hierbei warfen Kölner Zuschauer mindestens sechs Bengalische Feuer in Richtung des Heimblocks, wovon vier durch das Fangnetz zwischen den Blöcken abgefangen wurden. Der Spielbetrieb musste aufgrund der Vorfälle für etwa sechs Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Kölner Anhänger in der 75. Spielminute erneut drei Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.900 Euro belegt. Bis zu 6300 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff und während der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 19. Mai 2019 brannten beziehungsweise schossen Kölner Zuschauer insgesamt zwölf pyrotechnische Gegenstände ab. In der 53. Minute versuchten dann Zuschauer aus dem Heim- und dem Gästebereich, jeweils die Trennung zum gegnerischen Block zu überwinden. Hierbei warfen Kölner Zuschauer mindestens sechs Bengalische Feuer in Richtung des Heimblocks, wovon vier durch das Fangnetz zwischen den Blöcken abgefangen wurden. Der Spielbetrieb musste aufgrund der Vorfälle für etwa sechs Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Kölner Anhänger in der 75. Spielminute erneut drei Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.