18.750 Euro Geldstrafe für VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 18.750 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 17. März 2019 zündeten Bochumer Zuschauer 13 Bengalische Feuer. Zudem schossen sie vier Raketen in Richtung des Spielfelds. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um eineinhalb Minuten.

Darüber hinaus wurde in der 78. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 8. März 2019 ein gefüllter Bierbecher aus dem Heimblock in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Ferner wurden auch in der 65. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 30. März 2019 aus dem Bochumer Zuschauerblock zwei Bierbecher in Richtung Spielfeld geworfen.  

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 18.750 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 17. März 2019 zündeten Bochumer Zuschauer 13 Bengalische Feuer. Zudem schossen sie vier Raketen in Richtung des Spielfelds. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um eineinhalb Minuten.

Darüber hinaus wurde in der 78. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 8. März 2019 ein gefüllter Bierbecher aus dem Heimblock in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Ferner wurden auch in der 65. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 30. März 2019 aus dem Bochumer Zuschauerblock zwei Bierbecher in Richtung Spielfeld geworfen.  

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.