Punktabzug für Chemnitzer FC rechtskräftig

Der Chemnitzer FC hat gegen den verhängten Abzug von neun Punkten in der 3. Liga innerhalb der Frist keinen Widerspruch beim DFB-Spielausschuss eingelegt. Der Punktabzug für den Klub ist damit rechtskräftig. Chemnitz belegt nun mit 21 Zählern den vorletzten Platz und steht zwei Spieltage vor Saisonende neben dem FC Rot-Weiß Erfurt und SV Werder Bremen II als sportlicher Absteiger aus der 3. Liga fest.

Grund für den Neun-Punkte-Abzug war der Antrag auf Insolvenz, den der Chemnitzer FC am 10. April 2018 gestellt hatte. Die Entscheidung des DFB-Spielausschusses basiert auf Paragraf 6 der DFB-Spielordnung, der im Falle eines Insolvenzantrags eines Klubs während der Spielzeit den Abzug von neun Punkten vorschreibt. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Spielordnung nicht vorgesehen.

[dfb]

Der Chemnitzer FC hat gegen den verhängten Abzug von neun Punkten in der 3. Liga innerhalb der Frist keinen Widerspruch beim DFB-Spielausschuss eingelegt. Der Punktabzug für den Klub ist damit rechtskräftig. Chemnitz belegt nun mit 21 Zählern den vorletzten Platz und steht zwei Spieltage vor Saisonende neben dem FC Rot-Weiß Erfurt und SV Werder Bremen II als sportlicher Absteiger aus der 3. Liga fest.

Grund für den Neun-Punkte-Abzug war der Antrag auf Insolvenz, den der Chemnitzer FC am 10. April 2018 gestellt hatte. Die Entscheidung des DFB-Spielausschusses basiert auf Paragraf 6 der DFB-Spielordnung, der im Falle eines Insolvenzantrags eines Klubs während der Spielzeit den Abzug von neun Punkten vorschreibt. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Spielordnung nicht vorgesehen.