1850 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1850 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 17. September 2022 wurde im Dresdner Fanblock eine Bengalische Fackel abgebrannt. Zudem warfen Dresdner Zuschauer  während der Begegnung mindestens fünf Gegenstände wie beispielsweise Feuerzeuge und Getränkebecher in Richtung der Ingolstädter Spieler auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1850 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 17. September 2022 wurde im Dresdner Fanblock eine Bengalische Fackel abgebrannt. Zudem warfen Dresdner Zuschauer  während der Begegnung mindestens fünf Gegenstände wie beispielsweise Feuerzeuge und Getränkebecher in Richtung der Ingolstädter Spieler auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.