18.450 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.450 Euro belegt.

Im Rahmen des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 7. Oktober 2019 hatten Bielefelder Zuschauer insgesamt 41 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Da der Verein einen der Täter identifizieren konnte, reduziert sich die eigentlich gemäß der bestehenden Richtlinie zu verhängende Geldstrafe in Höhe von 24.600 Euro um 25 Prozent.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.450 Euro belegt.

Im Rahmen des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 7. Oktober 2019 hatten Bielefelder Zuschauer insgesamt 41 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Da der Verein einen der Täter identifizieren konnte, reduziert sich die eigentlich gemäß der bestehenden Richtlinie zu verhängende Geldstrafe in Höhe von 24.600 Euro um 25 Prozent.