18.000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. Mai 2023 brannten Schalker Anhänger 17 Bengalische Feuer ab. Zudem wurde in der 44. Minute aus dem Schalker Zuschauerbereich ein Feuerzeug in Richtung der Gästespieler beziehungsweise des Schiedsrichters geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. Mai 2023 brannten Schalker Anhänger 17 Bengalische Feuer ab. Zudem wurde in der 44. Minute aus dem Schalker Zuschauerbereich ein Feuerzeug in Richtung der Gästespieler beziehungsweise des Schiedsrichters geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.