1800 Euro Strafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 29. April 2022 zündeten Heidenheimer Zuschauer mindestens drei pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbetrieb wurde dadurch nicht beeinträchtigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 29. April 2022 zündeten Heidenheimer Zuschauer mindestens drei pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbetrieb wurde dadurch nicht beeinträchtigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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