1800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1800 Euro belegt.

In der 36. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 21. November 2021 warfen Osnabrücker Zuschauer zwei Bierbecher und während des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 28. November 2021 insgesamt sechs Gegenstände in Richtung Spielfeld.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierten Geldstrafen dafür hätten im Normalfall 2400 Euro betragen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1800 Euro belegt.

In der 36. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 21. November 2021 warfen Osnabrücker Zuschauer zwei Bierbecher und während des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 28. November 2021 insgesamt sechs Gegenstände in Richtung Spielfeld.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierten Geldstrafen dafür hätten im Normalfall 2400 Euro betragen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.