Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 17. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästeblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 17. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästeblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.