1800 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 17. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästeblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 17. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästeblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.