17.500 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt.

Nach dem Zweitligaspiel gegen den FC Erzgebirge Aue am 17. Februar 2018 wurde das Schiedsrichterteam um Daniel Schlager (Rastatt) beim Verlassen des Feldes aus dem Kieler Zuschauerbereich mit Bier bespritzt. Zudem wurden vor dem Bundesliga-Relegationsspiel gegen den VfL Wolfsburg am 21. Mai 2018 im Zuschauerblock des Heimteams etwa 15 Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt.

Nach dem Zweitligaspiel gegen den FC Erzgebirge Aue am 17. Februar 2018 wurde das Schiedsrichterteam um Daniel Schlager (Rastatt) beim Verlassen des Feldes aus dem Kieler Zuschauerbereich mit Bier bespritzt. Zudem wurden vor dem Bundesliga-Relegationsspiel gegen den VfL Wolfsburg am 21. Mai 2018 im Zuschauerblock des Heimteams etwa 15 Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.