1750 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 1750 Euro belegt.

In der 73. Minute des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 25. Januar 2020 wurde im Münsteraner Zuschauerbrreich eine Rauchfackel abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Münsteraner Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 8. Februar 2020 mindestens vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 1750 Euro belegt.

In der 73. Minute des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 25. Januar 2020 wurde im Münsteraner Zuschauerbrreich eine Rauchfackel abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Münsteraner Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 8. Februar 2020 mindestens vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.